Urteil: Vertriebe dürfen Stornoreserve von Vertretern nicht behalten
Unternehmen müssen jede Buchung zweifelsfrei nachweisen, wollen sie die Stornoreserve eines Handelsvertreters nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht auszahlen. Der Handelsvertreter kann schlichtweg bestreiten, dass die Abrechnungen korrekt seien. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.