Erbrecht

Wer ein Vermögen aufgebaut hat, möchte dieses bestmöglich schützen und in die nächste Generation übertragen. Deshalb sind individuelle und detaillierte Gestaltungen im Erbrecht unabdingbar. Wir begleiten Privatleute und Unternehmer bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und beraten sie auch bei der Auf- und Durchsetzung von Eheverträgen und bei allen Fragen hinsichtlich der Pflichtteilsansprüche. Wir sehen das Vermögen als ein Ganzes und sorgen für die passende rechtliche und strategische Gestaltung bei der Übertragung.

  • Erbschaft- und Schenkungssteuer

  • Nachlassplanung

  • Pflichtteilsrecht

  • Stiftungserrichtung

  • Testamentsgestaltung

  • Testamentsvollstreckung