Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung ihrer Interessen. Bei unserer Beratung orientieren wir uns immer an den neuesten gesetzlichen Entwicklungen und binden diese strategisch in die jeweilige Situation ein. So schaffen wir durch vorausschauende juristische Beratung einen Vorsprung und vermeiden Probleme, bevor diese auftauchen. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsverträge und Kündigungen
  • Arbeitskampfrecht

  • Betriebsübergangsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Dienstrecht der Beamten

  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände

  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmerischer Richtlinien

  • Haftungsrecht (Geschäftsführer, Vorstände, Freie Berufe)

  • Insolvenzarbeitsrecht

  • Restrukturierung

  • Tarifvertragsrecht