• „Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung sind kein Pappenstiel“

    „Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung sind kein Pappenstiel“

    Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten – zumindest in der Theorie. Denn gerade im Zuge der Corona-Pandemie versuchen viele Versicherungsgesellschaften, den Schutz zu versagen. In solchen Fällen gibt es nur die juristische Lösung, konstatiert Rechtsanwalt Tim Banerjee.
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  • Kündigungsgründe individuell vereinbaren

    Kündigungsgründe individuell vereinbaren

    Vermieter haben die Möglichkeit, durch individualvertragliche Regelungen festzusetzen, dass ein Gewerberaummietvertrag nach Verzug von nur einer Miete fristlos gekündigt werden kann.
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  • Arbeitsleistung in der Quarantäne: Was Unternehmen tun können

    Arbeitsleistung in der Quarantäne: Was Unternehmen tun können

    Arbeitgeber treffen in der Corona-Pandemie auf viele arbeitsrechtliche Fragen. Sie haben viele Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern, verfügen aber zugleich auch über zahlreiche Rechte. Diese sollten sie kennen und entsprechend nutzen, um eine funktionsfähige Struktur des Unternehmens auch in einer Sondersituation zu erhalten.
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  • Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

    Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

    Sollten Gastgeber hinsichtlich Betriebsschließungsversicherungen juristische Unterstützung in Anspruch nehmen? Hier ein paar Antworten…
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  • Warum man die Provisionszahlungen nach Krankheit genau regeln sollte

    Warum man die Provisionszahlungen nach Krankheit genau regeln sollte

    Viele Gesellschaften ziehen nach einer Krankheit zur Errechnung der Folgeprovisionen die Ausfallzeit heran. Das müssen sich Handelsvertreter laut Vertriebsrechtler Tim Banerjee (Kanzlei Banerjee & Kollegen) nicht gefallen lassen.
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  • Wir über uns
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    Banerjee & Kollegen ist eine Sozietät von Rechtsanwälten in Mönchengladbach, die sich auf die umfassende zivil- und wirtschaftsrechtliche Beratung und Begleitung von Mandanten spezialisiert hat.

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Wirtschaftsrechtlicher Full-Service

Im Mittelpunkt der Rechtsanwälte Dr. Tim Banerjee (Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW), Manuela Müller (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Detlev Schmitz (Richter am Oberlandesgericht a.D.) stehen das Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht/Transaktionen, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Vertriebsrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Banerjee & Kollegen vertreten sowohl private als auch gewerbliche Mandanten.

 
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Partnerschaftliche Lösungen 

Alle Rechtsanwälte verstehen sich als strategischer Partner des Mandanten und erarbeiten vor allem bei unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, zu denen auch das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge gehören, weit über das eigentliche juristische Problem hinausgehende Lösungen. Ebenso treten sie für ihre Mandanten regelmäßig vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten auf und weisen eine sehr hohe Erfolgsquote in der Prozessführung auf.