Handelsvertreter können auf höheren Ausgleich für Bestand hoffen

Handelsvertreter können dank eines Urteils des Oberlandesgerichtes Celle (OLG) auf mehr Geld hoffen, wenn der Vertrag mit einem Vertrieb aufgelöst wird. Dabei geht es vor allem um Ausgleichszahlungen für den Bestand. Die Position der Handelsvertreter werde durch das Urteil gestärkt, argumentiert die Anwaltskanzlei Banerjee & Kollegen (Urteil vom 16.02.2017, 11 U 88/16).

https://www.versicherungsbote.de/id/4862538/Handelsvertreter-Ausgleich-fuer-Bestand/